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专利摘要:
公开号:WO1985000980A1 申请号:PCT/EP1984/000268 申请日:1984-09-04 公开日:1985-03-14 发明作者:Horst Hautmann 申请人:Globol-Werk Gmbh; IPC主号:C11D3-00
专利说明:
[0001] [0002] [0003] [0004] Die vorliegende Erfindung betrifft ein Desodorierungsmittel, vorzugsweise zur Verwendung als Luftreinigungsmittel und in Toiletteneinrichtungen. Es ist bekannt, zur Luftreinigung und Bekämpfung schlechte r Gerüche, insbesondere im Inneren von Gebäuden, Luftreinigungsmittel in Form von Festkörpern zu verwenden. Des weiteren sind seit langer Zeit WC-Einsatzstücke in Toilettenanlagen bekannt, mit welchen eine effektive Geruchsbekämpfung vorgenommen werden kann. Erfolgreiche, bekannte Desodorierungsmittel der genannten Art sind solche auf der Grundlage von p-Dichlorbenzol. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese Substanz den heutigen Anforderungen an die Reinhaltung der Umwelt nicht mehr genügt. Bei der bestimmungsmäßigen Verwendung derartiger bekannter WC-Sticks oder Beckensteine konnte nicht vermieden werden, daß Anteile von dem p-Dichlorbenzol in das Abwasser gelangten, so daß die Gefahr bestand, daß aufgrund dieser Umweltverschmutzung eine schädigende Wirkung auf den Menschen oder zumindest auf dessen Umwelt (Pflanzen, Tiere, etc.) ausgeübt wird. Bekanntlich sind bestimmte chlorierte Kohlenwasserstoffe auf Menschen oder den menschlichen Lebensraum nachgewiesenerweise toxisch oder zumindest außer- ordentlich bedenklich. Erfindungsgemäß ist nun gefunden worden, daß derartige bedenkliche Bestandteile von bekannten Desodorierungsmittel durch bestimmte toxikologisch unbedenkliche Substanzen ersetzt werden können. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist also die Schaffung von Desodorierungsmitteln, welche nicht nur zur Luftreinigung und Geruchsbeseitigung, insbesondere in Toiletteneinrichtungen, hervorragend geeignet sind, sondern auch sämtliche notwendigen physikalischen, chemischanund organoleptischen Eigenschaften zur Herstellung und Verwendung von ent sprechenden Desodorierungsmitteln aufweisen. Vor allem sollen die neuen Desodorierungsmittel möglichst umweltfreundlieh und toxikologisch völlig unbedenklich sein. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Desodorierungs mittel, vorzugsweise zur Verwendung als Luftreinigungsmittel und in Toiletteneinrichtungen, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es eine Campherverbindung umfaßt. Nach speziellen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung liegen die erfindungsgemäßen Desodorierungsmittel in Form von WC-Sticks (WC-Einsatzstücke), Beckensteinen oder Festkörpern z.B.zur Auslegung ininnenräumen von Gebäuden vor. Gleichgültig, in welcher speziellen Anwendungsform das erfindungsgemäße Desodorierungsmittel verwendet wird, wird als Campherverbindung Borneol, Isoborneoi, Camphen oder Campher selbst verwendet. Als WC-Stick oder Beckenstein beträgt der Anteil der Campherverbindung vorteilhaft etwa 1 bis 50, insbesondere 2 bis 10 Gew.-% (diese und die folgenden Angaben der Mengenanteile beziehen sich auf das gesamte Desodorierungsmittel). In den erfindungsgemäßen Desodorierungsmitteln können als weitere Komponenten diejenigen enthalten sein, welche auch in den bekannten Desodorierungsmitteln der vorliegenden Art verwendet worden sind. So könnei ein oder mehrere Detergenzien anwesend sein und zwar zweckmäßig nicht-ionische oder anionische oberflächenaktive Mittel. Ein Mengenbereich an diesen Stoffen von 40 bis 50 Gew.-% ist erfindungsgemäß hervorragend geeignet. Zu Beispielen von erfindungsgemäß verwendbaren Detergenzien zählen Natriumalkylbenzolsulfonat, Natriumfettalkoholsulfat, Cocosfettsäure - monoethanolamid, ethoxylierte Oxoalkohole, ethoxylierte Fettalkohole bzw. Alkylphe noloxalkylate, insbesondere Alkylphenoloxethylate Des weiteren können die erfindungsgemäßen Desodorierungsmittel auch Polywachse oder andere Bindemittel enthalten, wobei Mengen bis zu 10 Gew.-% besonders zweckmäßig sind. Füllstoffe können in den erfindungsgemäßen Desodorierungs- mitteln vorzugsweise in Mengen bis zu 30 % anwesend sein. Ein Beispiel für einen derartigen zweckmäßigen Füllstoff ist Natriumsulfat. Als weitere Bestandteile können die erfindungsgemäßen Desodorierungsmittel noch Parfümierungsmittel /gegebenenfalls andere übliche Zusatzstoffe, enthalten. Sofern Parfümierungsmittel anwesend sind, beträgt deren Menge vorzugsweise zwischen 0,5 bis 10 Gew.-%. Sind die erfindungsgemäßen Desodorierungsmittel als typische Luftreinigungsmittel bestimmt, so ist es vorteilhaft, wenn diese ausschließlich aus flüchtigen Stoffen bestehen, welche keinen Rückstand ergeben. In diesem Falle ist es also zweckmäßig, daß sie lediglich die Campherverbindung sowie gegebenenfalls ein Parfümierungsmittel enthalten. Die erfindungsgemäßen Desodorierungsmittel können in an sich bekannter Weise hergestellt werden. Dafür stehen beispielsweise eine der folgenden drei Verfahren zur Verfügung: Es können alle gewünschten Komponenten des Desodorierungs- mittels zunächst vermischt und danach zweckmäßig bei erhöhten Temperaturen, wie z.B. 50 bis 60°C homogenisiert werden. Aus dieser Mischung werden in entsprechenden handelsüblichen Vorrichtungen Formkörper durch Extrudieren erhalten. Eine andere Möglichkeit ist, die Komponenten so hoch zu erhitzen, daß eine Schmelze zumindest der Hauptbestandteile der Zusammensetzung vorliegt. Diese wird notwendigenfalls gründlich vermischt, um danach durch Ausgießen in eine Form und Abkühlen die Einzelstücke des Desodorierungsmittels zu erhalten. Schließlich ist es auch möglich, die Komponenten des Desodorierungsmittels zu mischen und die Mischung durch Formpressen zu entsprechenden handelsfähigen Formkörpern zu verarbeiten.
权利要求:
ClaimsP a t e n t a n s p r ü c h e 1. Desodorierungsmittel, vorzugsweise zur Verwendung als Luftreinigungsmittel und in Toiletteneinrichtungen, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Campherverbindung umfaßt. 2. Desodorierungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die CampherVerbindung Borneol, Isoborneoi, Camphen oder Campher ist. 3. Desodorierungsmittel nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß es in Form eines WC-EinsatzStückes oder eines Beckensteines vorliegt. 4. Desodorierungsmittel nach .Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es die Campherverbindung in einem Anteil von 1 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 10 Gew.-% enthält. 5. Desodorierungsmittel nach Anspruch 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens ein Detergent, insbesondere aus der Gruppe der anionischen oder nicht-ionischen Detergenzien, vorzugsweise in einer Menge von 40 bis 50 Gew.-% enthält. 6. Desodorierungsmittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es als Detergent Natriumalkylbenzolsulfonat, Natriumfettalkoholsulfat, Cocosfettsäure-monoethanolamid, ethoxylierte Oxoalkohole, ethoxylierte Fettalkohole bzw. Alkylphenoloxalkylate enthält. 7. Desodorierungsmittel nach Anspruch 3 bis 6, dadurch gekenn- zeichnet, daß es Polywachse oder ein anderes Bindemittel, vorzugsweise in einer Menge bis zu 10 Gew.-% enthält. 8. Desodorierungsmittel nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es übliche Füllstoffe, vorzugsweise in einer Menge bis zu 30 Gew.-%, enthält. 9. Desodorierungsmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es als Füllstoff Natriumsulfat enthält. 10. Desodorierungsmittel nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekenn- zeichnet, daß es in Form von Luftreinigungskörpern vorliegt. 11. Desodorierungsmittel nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekenn- zeichnet, daß es zusätzlich ein Parfümierungsmittel und/oder mindestens ein anderes übliches Zusatzmittel enthält. 12. Desodorierungsmittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Parfümierungsmittel in einer Menge von 0,5 bis 10 Gew.-% enthalten ist.
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同族专利:
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引用文献:
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法律状态:
1985-03-14| AK| Designated states|Designated state(s): US | 1985-03-14| AL| Designated countries for regional patents|Designated state(s): AT BE CH DE FR GB LU NL SE |
优先权:
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